Fettabscheideranlagen und Ölabscheideranlagen dürfen nur von Fachbetrieben entleert werden
Betreiber von Fettabscheideranlagen (nach DIN 4040-100 und DIN EN 858-1/2) und Ölabscheideranlagen (nach DIN 1999-101 und DIN EN 858-1/2) sind verpflichtet, ihre Anlagen vor erstmaliger Inbetriebnahme sowie regelmäßig alle fünf Jahre einer Generalinspektion mit Dichtheitsprüfung zu unterziehen.
Diese Inspektion darf nur von einem Fachbetrieb durchgeführt werden. Überprüft werden der bauliche Zustand wie auch Dichtheit und die ordnungsgemäße Entsorgung der Inhalte.
Von der Komplettentleerung und Reinigung bis zur ordnungsgemäßen Überprüfung inklusive Erstellung eines ordentlichen Prüfberichts mit Angabe eventueller Mängel, übernehmen wir erstmalig, einmalig und auch regelmäßig die Generalinspektion Ihrer Fett- oder Ölabscheideranlage.
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