Ölabscheider Generalinspektion

vom Fachmann


Betreiber von Ölabscheideranlagen müssen vor erstmaliger Inbetriebnahme sowie anschließend in einem Fünf-Jahres-Turnus ihre Anlagen von einem Fachkundigen generalinspizieren lassen. Grundlagen hierfür sind die DIN 1999-101 sowie die DIN EN 858-1/2. Überprüft werden ebenso der bauliche Zustand wie auch Dichtheit und die ordnungsgemäße Entsorgung der Inhalte.

Von der Komplettentleerung und Reinigung der Ölabscheideranlage bis hin zur ordnungsgemäßen Überprüfung inklusive der Erstellung eines ordentlichen Prüfberichts mit Angabe eventueller Mängel, übernehmen wir erstmalig, einmalig und gerne auch regelmäßig die Generalinspektion Ihrer Ölabscheideranlage.